Das Rechtsfahrgebot

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Das Rechtsfahrgebot

RA Kuhn
Veröffentlicht von Michael Kuhn · 11 August 2021
Regeln und Ausnahmen beim Überholen
 
 
Häufig wurden wir in der letzten Zeit gefragt, wie es sich mit dem Rechtsfahrgebot verhält, was es bedeutet und wie hier differenziert wird zwischen Autobahnen und sonstigen Straßen.

 
 
Gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt in Deutschland das Rechtsfahrgebot und es ist generell nur zulässig links zu überholen. Das Rechtsüberholen auf Autobahnen ist allenfalls in folgenden Fallkonstellation zulässig:

 
 
Der Verkehr auf der Autobahn muss auf allen Fahrspuren so dicht sein, dass sich Fahrzeugschlangen gebildet haben. Hierbei muss allerdings auf allen Fahrspuren, egal ob 2, 3 oder 4 vorhanden sind, dichter Verkehr herrschen. Wenn in diesen Situationen die Fahrzeuge nebeneinander herfahren und der Verkehr auf einer Spur gelegentlich schneller fließt, dürfen auf der rechten Fahrspur mit leicht erhöhter Geschwindigkeit fahrenden Fahrzeuge die links fahrenden Fahrzeuge rechts überholen. Allerdings mit höchster Sorgfalt! Zudem gilt, dass die auf dem links gelegenen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeuge nicht mehr als 60 km/h fahren und die Fahrzeuge, die rechts überholen eine maximale Geschwindigkeitsdifferenz von 20 km/h aufweisen, also höchstens 80 km/h fahren.

 
 
Eine weitere Ausnahme vom Rechtsfahrverbot ist in § 7 Abs. (3c) StVO geregelt und betrifft Fahrbahnen mit drei oder mehr Spuren. Nach dieser Norm dürfen Fahrzeuge außerhalb geschlossener Ortschaften den mittleren Fahrstreifen durchgängig befahren, sofern auch nur hin und wieder rechts davon ein Fahrzeug fährt. Dasselbe gilt entsprechend auf Fahrbahnen mit mehr als drei markierten Fahrstreifen pro Fahrtrichtung für den zweiten Fahrstreifen von rechts. Die „Mittelspurfahrer“ dürfen also durchgängig diese Spur befahren, wenn hin und wieder ein Fahrzeug rechts fährt. Hierbei kristallisierte sich als Faustregel heraus, dass bei einem Zeitraum von deutlich über 20 Sekunden ein Wechsel auf die ganz rechte Fahrspur verlangt werden kann, denn dann könne nicht mehr von einem - hin und wieder - gesprochen werden, entschied das OLG Düsseldorf AZ 2 Ss. OWi 318/89.

 
 
Sofern außerhalb geschlossener Ortschaften entgegen der vorgenannten Regel rechts überholt wird, riskierten Sie damit eine Geldbuße von 100 Euro und einen Punkt, der im Fahrerlaubnisregister in Flensburg eingetragen würde.

 
 
Eine andere Regelung gilt indes innerhalb geschlossener Ortschaften. Hier droht für das verbotene Rechtsüberholen eine Geldbuße von 30 Euro. Von dem Verbot gibt es drei Ausnahmen. Erlaubt ist es, einen links blinkenden und sich eingeordneten Verkehrsteilnehmer rechts zu überholen. Gibt es mehrere Fahrstreifen für eine Richtung, dürfen Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen rechts schneller fahren als links (also überholen), wobei natürlich die Geschwindigkeitsbegrenzung zu beachten ist. Außerdem dürfen Schienenfahrzeuge und Straßenbahnen rechts überholt werden.

 
 
 
Michael Kuhn
 
Rechtsanwalt aus der Kanzlei Rechtsanwälte BÜNTE & KUHN in Bürogemeinschaft mit dem Schwerpunkt Arbeits- und Verkehrsrecht und Vertragsrecht


 
 
 
Foto (Adobe Stock, Frank Lambert):
 
Dichter Verkehr auf der Autobahn: Fließt der Verkehr auf den rechten Fahrbahnen schneller, darf auch rechts überholt werden. Auf der Gegenfahrbahn herrscht eine normale Verkehrslage. Hier ist das Überholen auf der rechten Fahrbahn verboten.



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