Anwalt auch bei einfachem Verkehrsunfall? – Ja!

Direkt zum Seiteninhalt

Anwalt auch bei einfachem Verkehrsunfall? – Ja!

RA Kuhn
Veröffentlicht von Michael Kuhn · 1 Dezember 2017
Eine  möglicherweise jedem Leser bekannte Situation: Sie sind mit Ihrem  Fahrzeug unterwegs und auf einmal, plötzlich und völlig unerwartet,  kracht es. Ein anderes Fahrzeug ist auf Ihr Fahrzeug aufgefahren.

Diese  oder ähnliche Verkehrssituationen ereignen sich tagtäglich mehrfach,  wobei das Risiko, in einen Unfall verwickelt zu werden, nach einer  Statistik aus dem Jahre 2012 im Oktober am häufigsten ist und Unfälle  mit Personenschaden oder Getöteten am häufigsten am Freitag vorkamen.  (Quelle:  www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressekonferenzen/2013/Unfallentwicklung_2012/begleitheft_Unfallenwicklung_2012.pdf)

Nun  stellt sich nach jedem Verkehrsunfall die Frage: Was nun? Wie geht es  weiter? Wer kümmert sich um die Schadenabwicklung? Darf ich mir einen  Mietwagen leihen und wie schnell muss die gegnerische Versicherung  zahlen?

Hierbei besteht bei den Geschädigten  oftmals auch die Unsicherheit, ob ein Rechtsanwalt mit der  Schadenabwicklung beauftragt werden darf oder nicht. Die klare Antwort  laut: Ja!

Mit einem Urteil des  Oberlandesgerichtes (OLG) Frankfurt vom 01.12.2014, das unter dem  Aktenzeichen 22 U 171/13 ergangen ist, kam das Gericht zu der  Auffassung, dass auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen die  Einschaltung eines Rechtsanwaltes von vorneherein als erforderlich  anzusehen ist.

Der 22. Zivilsenat des OLG  Frankfurt führte wie folgt aus (Zitat): „Auch bei einfachen  Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwaltes von  vorneherein als erforderlich anzusehen, gerade die immer unüberschaubare  Entwicklung der Schadensposition und der Rechtsprechung zu den  Mietwagenkosten, Stundenverrechnungs-sätzen u. ä., lässt es gerade als  fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines  Rechtsanwaltes abzuwickeln.“

Der in diesen  Bereichen erfahrene Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin wird Sie  kompetent beraten, Ihnen aufzeigen, welche Schadenposition, die Ihnen  möglicherweise gar nicht bewusst gewesen wären, von der gegnerischen  Versicherung zu erstatten sind und sich überdies mit den Versicherungen  auf Augenhöhe auseinandersetzen.

Die Kosten,  die durch die Einschaltung eines Rechtsanwaltes entstehen, sind für den  Geschädigten von der gegnerischen Versicherung zu übernehmen. Rein  vorsorglich können wir Ihnen allerdings nur empfehlen, sich im Rahmen  einer Rechtsschutzversicherung, zumindest für die Bereiche des  Verkehrs-, Arbeits- und Vertragsrechtes, umfassend abzusichern. Der  vorgenannte Rat hat sich im Rahmen unserer Beratungspraxis oftmals als  sehr hilfreich erwiesen. Eine Investition, die sich in der Regel lohnt.

Viele  unserer Mandanten, die nicht rechtsschutzversichert sind, teilen uns  mit: „Ich will mich doch mit niemandem streiten.“ Darauf müssen wir dann  immer entgegnen: „Ja, das mag sein, vielleicht möchten sich aber andere  mit Ihnen streiten.“

Selbst wenn Sie sich  nicht sicher sein sollten, ob die Kosten von der Gegenseite oder von  Ihnen getragen werden müssen, so lohnt sich doch oftmals ein Anruf beim  Anwalt, der diese Fragen vorab klären lässt. Selbst ein  Beratungsgespräch, in welchem die Risiken und Chancen, aber auch die  entstehenden Kosten erörtert werden, muss nicht zwingend teuer sein.

In  diesem Sinne wünschen wir Ihnen eine stressfreie Vorweihnachtszeit, ein  schönes und friedvolles Weihnachtsfest, einen gelungenen Übergang ins  neue Jahr und für 2018 nur das Beste.

Fahren  Sie vorsichtig, vor allem in der dunklen Jahreszeit, achten Sie darauf,  dass Ihnen nichts zustößt und nutzen Ihr Fahrzeug immer mit den für die  Jahreszeit passenden Ausstattungsmerkmalen, wie beispielsweise den  passenden Reifen.


Verfasst von Michael Kuhn



0
Rezensionen

Zurück zum Seiteninhalt