Anwalt auch bei einfachem Verkehrsunfall? – Ja!
Veröffentlicht von Michael Kuhn · 1 Dezember 2017
Eine möglicherweise jedem Leser bekannte Situation: Sie sind mit Ihrem Fahrzeug unterwegs und auf einmal, plötzlich und völlig unerwartet, kracht es. Ein anderes Fahrzeug ist auf Ihr Fahrzeug aufgefahren.
Diese oder ähnliche Verkehrssituationen ereignen sich tagtäglich mehrfach, wobei das Risiko, in einen Unfall verwickelt zu werden, nach einer Statistik aus dem Jahre 2012 im Oktober am häufigsten ist und Unfälle mit Personenschaden oder Getöteten am häufigsten am Freitag vorkamen. (Quelle: www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressekonferenzen/2013/Unfallentwicklung_2012/begleitheft_Unfallenwicklung_2012.pdf)
Nun stellt sich nach jedem Verkehrsunfall die Frage: Was nun? Wie geht es weiter? Wer kümmert sich um die Schadenabwicklung? Darf ich mir einen Mietwagen leihen und wie schnell muss die gegnerische Versicherung zahlen?
Hierbei besteht bei den Geschädigten oftmals auch die Unsicherheit, ob ein Rechtsanwalt mit der Schadenabwicklung beauftragt werden darf oder nicht. Die klare Antwort laut: Ja!
Mit einem Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Frankfurt vom 01.12.2014, das unter dem Aktenzeichen 22 U 171/13 ergangen ist, kam das Gericht zu der Auffassung, dass auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen die Einschaltung eines Rechtsanwaltes von vorneherein als erforderlich anzusehen ist.
Der 22. Zivilsenat des OLG Frankfurt führte wie folgt aus (Zitat): „Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwaltes von vorneherein als erforderlich anzusehen, gerade die immer unüberschaubare Entwicklung der Schadensposition und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungs-sätzen u. ä., lässt es gerade als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwaltes abzuwickeln.“
Der in diesen Bereichen erfahrene Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin wird Sie kompetent beraten, Ihnen aufzeigen, welche Schadenposition, die Ihnen möglicherweise gar nicht bewusst gewesen wären, von der gegnerischen Versicherung zu erstatten sind und sich überdies mit den Versicherungen auf Augenhöhe auseinandersetzen.
Die Kosten, die durch die Einschaltung eines Rechtsanwaltes entstehen, sind für den Geschädigten von der gegnerischen Versicherung zu übernehmen. Rein vorsorglich können wir Ihnen allerdings nur empfehlen, sich im Rahmen einer Rechtsschutzversicherung, zumindest für die Bereiche des Verkehrs-, Arbeits- und Vertragsrechtes, umfassend abzusichern. Der vorgenannte Rat hat sich im Rahmen unserer Beratungspraxis oftmals als sehr hilfreich erwiesen. Eine Investition, die sich in der Regel lohnt.
Viele unserer Mandanten, die nicht rechtsschutzversichert sind, teilen uns mit: „Ich will mich doch mit niemandem streiten.“ Darauf müssen wir dann immer entgegnen: „Ja, das mag sein, vielleicht möchten sich aber andere mit Ihnen streiten.“
Selbst wenn Sie sich nicht sicher sein sollten, ob die Kosten von der Gegenseite oder von Ihnen getragen werden müssen, so lohnt sich doch oftmals ein Anruf beim Anwalt, der diese Fragen vorab klären lässt. Selbst ein Beratungsgespräch, in welchem die Risiken und Chancen, aber auch die entstehenden Kosten erörtert werden, muss nicht zwingend teuer sein.
In diesem Sinne wünschen wir Ihnen eine stressfreie Vorweihnachtszeit, ein schönes und friedvolles Weihnachtsfest, einen gelungenen Übergang ins neue Jahr und für 2018 nur das Beste.
Fahren Sie vorsichtig, vor allem in der dunklen Jahreszeit, achten Sie darauf, dass Ihnen nichts zustößt und nutzen Ihr Fahrzeug immer mit den für die Jahreszeit passenden Ausstattungsmerkmalen, wie beispielsweise den passenden Reifen.
Verfasst von Michael Kuhn
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